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Die verbotenen Heilpflanzen
Leider fallen diverse Heilpflanzen unter die Novel Food Verordnung und dürfen daher in der EU nicht mehr als Lebensmittel verkauft werden. Grundgedanke dieser Verordnung ist es, “neuartige Lebensmittel” also Lebensmittel die nicht im nennenswerten Umfang vor dem 15. Mai 1997 in der EU verzehrt wurden, einer Zulassung zu unterziehen. Offiziellen Stellen zufolge soll dies den Anwender bzw. Konsumenten vor schädlichen Lebensmitteln schützen.
Bei zB ARTEMESIA ANNUA ist diese Einstufung jedoch fraglich, da die Forschung von zum Beispiel Frau Tu Youyou in Zusammenhang mit Malaria den Nobel Preis gewonnen hat. Frau Tu Youyou hat die ersten Erwähnungen über den Einjährigem Beifuß und Malaria aus Schriften des gelehrten Ge Hong aus dem Jahre 340 n.Chr. gefunden. In der TCM ist der ARTEMESIA ANNUA also schon seit fast 1.800 Jahren erfolgreich im Einsatz.